https://www.facebook.com/softairstoreSchwalmEder/posts/3417405908301727?__tn__=K-RZitat:
"softairstore Schwalm-Eder
16 Std. ·
🔴 Rückmeldung aus Berlin... 🔴
Wir haben heute eine Ausführliche Rückmeldung auf unsere Anfrage erhalten.
Wir hatten über die CDU in Berlin eine Rückfrage beim BMI laufen und heute erreicht uns diese traurige Nachricht.
So wie es sich darstellt haben wir von Anfang an Recht behalten und es wird künftig ein Verbot von Airsoftwaffen unter 0,5 Joule ohne F-Zeichen und mit Vollautomodus geben.
Zumindest überlegt man einen Bestandsschutz zu schaffen, aber für uns sieht es nach einer ideologisch geprägten Entscheidung aus.
Wir warten noch auf die Einschätzung unseres Berufsverbands und werden euch hier weiter auf dem laufenden halten.
Wir werden in kürze beginnen HPA-Versionen aller unserer Maschinengewehre bei der PtB anzumelden damit diese Wertvollen Stücke nicht verschwinden...
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Albert,
im Auftrag von xxx übersende ich Ihnen anbei die Stellungnahme vom Bundesinnenministerium:
"Die in Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 WaffG geregelte Ausnahme von Spielzeugwaffen aus dem Anwendungsbereich des Waffengesetzes wurde an die geänderten Vorgaben der Spielzeugsicherheitsnorm nach der EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie (2009/48/EG) angepasst, wobei eine dynamische Verweisung auf die Bestimmungen der Richtlinie aufgenommen wurde.
Demnach sind künftig Gegenstände vom Waffengesetz ausgenommen, bei denen es sich um Spielzeug im Sinne der Richtlinie handelt, und die die dort genannten Sicherheitsanforderungen erfüllen.
. Dies bedeutet zum einen, dass an Stelle der bisher im deutschen Waffenrecht geltenden Grenze von 0,5 Joule, bezogen auf die Mündungsenergie, der nach der Richtlinie geforderte Grenzwert von 2.500 Joule pro Quadratmeter, bezogen auf die Auftreffenergie, gilt.
. Zum anderen gilt die Ausnahme künftig nicht mehr für Gegenstände, die kein Spielzeug im Sinne der Richtlinie darstellen. Dies betrifft nach Anhang I Nr. 2e der Richtlinie u.a. "Nachahmungen echter Schusswaffen", wenn diese für Sammler über 14 Jahren bestimmt sind.
o Bei der Abgrenzung, ob es sich bei Nachbauten von Schusswaffen um Spielzeug oder Sammlerstücke handelt, ist nach den erläuternden Leitlinien zur Richtlinie (Rev 1.9, Datum: 10.02.2016) wie folgt vorzugehen:
"10.1.2.5. Nachahmungen echter Schusswaffen
Nachbildungen von Schusswaffen gelten nicht als Spielzeug. Eine Unterscheidung zwischen ihnen und Spielzeugfeuerwaffen, die zum Spielen vorgesehen sind, sollte anhand der allgemeinen Klassifikationskriterien (Preis, Verkaufsort, Zielgruppe usw.) sowie der Detailliertheit vorgenommen werden."
Wenn eine Schusswaffennachbildung mit dem CE-Zeichen versehen ist, ist davon auszugehen, dass der Inverkehrbringer das Produkt als Spielzeug in den Verkehr bringen will, und nicht als Sammlerstück.
Im Ergebnis bedeutet dies für Airsoftwaffen mit einer Mündungsenergie bis 0,5 Joule:
Handelt es sich nach der oben beschriebenen Abgrenzung um Spielzeuge im Sinne der Richtlinie, so bleiben sie vom Waffengesetz ausgenommen. Fallen sie nicht unter die Richtlinie, können sie ab 18 Jahren frei erworben werden, sofern sie das Zeichen "F im Fünfeck" tragen. Airsoftwaffen, die vollautomatische Schusswaffen im Sinne von Anlage 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 und keine Spielzeuge im Sinne der Richtlinie darstellen, sind jedoch künftig verbotene Gegenstände, auch wenn ihre Geschossenergie den Joule-Grenzwert nicht überschreitet.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat prüft derzeit, ob eine zusätzliche Ausnahmeregelung für diejenigen Airsoftwaffen geschaffen werden sollte, die nach der bisher bestehenden Rechtslage vom Waffengesetz ausgenommen waren, und die kein Spielzeug im Sinne der Richtlinie darstellen. Erforderlichenfalls könnte ein entsprechender Gesetzentwurf rechtzeitig vor Inkrafttreten der mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz verbundene Änderungen in Bezug auf Spielzeugwaffen vorgelegt werden."
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen helfen. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen"